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   VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22.WI.D   

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VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22.WI.D (https://dejure.org/2023,31849)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.08.2023 - 25 K 60/22.WI.D (https://dejure.org/2023,31849)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. August 2023 - 25 K 60/22.WI.D (https://dejure.org/2023,31849)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 BDG, § 13 Abs 2 BDG, § 184b Abs 3 StGB, § 184c Abs 3 StGB, § 77 Abs 1 BBG, § 77 Abs 2 BBG, § 61 Abs 1 S 3 BBG
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Dateien (Videos)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2018 - 3d A 2759/17
    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Durch sein Verhalten trägt der Täter zu dieser schwerwiegenden Rechtsverletzung bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10/18 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 7. November 2018 - 3d A 2759/17.BDG -, juris Rn. 99).

    Deshalb führt die Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornographischer Dateien durch einen Beamten oder eine Beamtin in der Vorstellungswelt eines vorurteilsfrei wertenden Betrachters zu einer erheblichen Ansehensbeeinträchtigung, wenn nicht zu einem völligen Ansehensverlust (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. November 2018 - 3d A 2759/17.BDG -, juris Rn. 101).

    Ungeachtet des höheren Alters von Jugendlichen und ihrer größeren Reife stellte und stellt der Gesetzgeber auch Jugendliche durch § 184 c StGB unter den Schutz des Strafrechts vor sexuellem Missbrauch und dessen Wiedergabe in pornographischen Schriften, wenngleich mit gegenüber § 184 b StGB geminderter Strafdrohung (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 7. November 2018 - 3d A 2759/17.BDG -, juris Rn. 74).

    Dabei kann sich eine mildernd zu berücksichtigende günstige Zukunftsprognose auch aus der Durchführung einer Therapiemaßnahme ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urteil vom 7. November 2011 - 3d A 2759/17.BDG -, juris Rn. 188).

    Ungeachtet dessen, ob angesichts der oben wiedergegebenen Äußerungen des Beklagten in der mündlichen Verhandlung tatsächlich davon ausgegangen werden kann, dass eine erneute Begehung entsprechender Dienstvergehen nicht mehr zu besorgen ist, kann wegen der gravierenden Sozialschädlichkeit seines Verhaltens der Vertrauens- und Ansehensverlust nicht durch eine - wie auch immer geartete - Therapie rückgängig gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 7. November 2011 - 3d A 2759/17.BDG -, juris Rn. 190 f.).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Das Fehlverhalten des Beklagten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris Rn. 10).

    Dies lässt ohne weiteres darauf schließen, dass entsprechendes Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 24, und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris Rn. 15 ff.).

    Im Übrigen kommt es für den Amtsbezug bei außerdienstlich begangenen Pflichtverstößen eines Beamten nicht auf die von ihm zuletzt wahrgenommenen Aufgaben, sondern auf sein Statusamt an (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 B 12/21 -, juris Rn. 12 - 13).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Dabei hält das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 -, juris Rn. 34 ff.) wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht nicht mehr daran fest, dass im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von den Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann.

    Die konkrete Ausurteilung von Geldstrafen ist gerade in Fällen des außerdienstlichen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften für die disziplinare Maßnahmebemessung regelmäßig ohne Relevanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252 , vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 19).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten bzw. der Beamtin übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252 , vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 19).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten bzw. der Beamtin übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - BVerwGE 124, 252 , vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 19).

    Maßgeblich ist damit die Einschätzung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 B 12/21 -, juris Rn. 10 - 11).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Dies lässt ohne weiteres darauf schließen, dass entsprechendes Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 24, und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris Rn. 15 ff.).

    Die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe führen regelmäßig zu einer Disziplinarmaßnahme, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 37 ff. und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, BVerwGE 147, 229 Rn. 26).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 12 ff.).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 20).

    Die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe führen regelmäßig zu einer Disziplinarmaßnahme, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 37 ff. und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, BVerwGE 147, 229 Rn. 26).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 20).

    Die die Versuchung auslösende Situation muss geeignet sein, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 B 12.21

    Disziplinare Ahndung des Besitzes und des Zugänglichmachens von

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des §

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

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